Das österreichische Tierschutzgesetz hat die Zielsetzung das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen.
Auch das unserer Hunde.
Damit wäre eigentlich schon alles gesagt.
Es bedarf in Österreich eines einheitlichen bundesweiten Hundehaltegesetzes, welches sinnvolle und fachlich basierte Maßnahmen enthält. Es ist nicht nachvollziehbar, dass in manchen Bundesländer sogenannte und unterschiedliche „Rasselisten“ per Gesetz vorgeschrieben werden. Gesetze die eine permanente Maulkorb- und Leinenpflicht verlangen sind nicht nur fachlich als unsinnig zu bezeichnen, sondern können sogar nachhaltig negative Auswirkungen auf das Verhalten des Hundes haben (dazu gibt es wissenschaftliche Arbeiten). Durch diese Vorschrift kann es daher auch zu einem Anstieg von aggressiven oder auch ängstlichen Verhalten (u.a.) des Hundes kommen. Gesetze nach denen ein Hund permanent „am Arm oder in einem Behältnis“ zu tragen ist, mag man auf Grund der Absurdität kaum mehr kommentieren.
Dass das Wort Tierschutz einmal erfunden werden musste, ist wohl eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Gesellschaft.
– Theodor Heuss Bundespräsident 1949 – 1959 –
Ich bedanke mich, im Namen
der Familie für diese Initiative. Die Paranoia der politischen Entscheidungen
zeigt uns täglich die Dummheit, Inkompetenz
der Entscheidungsträger.
Hohe Hundesteuer ja, Rechte
für Hunde nein! Tier ist keine
SACHE, sondern LEBEN!
WANN WIRD MAN DIESEM
RECHTSBEDARF ENDLICH MAL NACHKOMMEN?