Schauen Sie nicht weg, wenn Sie einen Verstoà gegen das Tierschutzgesetz vermuten. Der erste Schritt ist immer mit den Betroffenen das GesprÃĪch zu suchen. Sollte sich danach nichts an der Situation ÃĪndern melden Sie den Besitzer beim zustÃĪndigen Amtstierarzt Ihrer Gemeinde.
Bei Gefahr in Verzug kÃķnnen Sie sich auch gerne an einen unserer Vereine oder den Dachverband Tierschutz 2.0 wenden.
UnterstÞtzen Sie einen unserer Vereine – sei es durch ehrenamtliche TÃĪtigkeit, Sach- oder Geldspenden.